Tel.: 0152 042 41 910
  • Zeiterfassung

    Browserbasiert oder berührungslos am Terminal buchen.
    Einfach erfassen.
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  • Urlaubsverwaltung

    Einfache und intuitive Verwaltung von Urlaubstagen,
    Kranktagen und Abwesenheiten. Einfache Antragsstellung.
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  • Auswertungen

    übersichtlich und automatisch berechnet
    Für Vorgesetzte und Mitarbeiter.
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  • online Demo

    Testen Sie kostenlos und einfach,
    direkt online, ohne Anmeldung
    Zur Demoseite

A-Timer Zeiterfassungund Urlaubsmanagement. Auch ohne eine überladene Software professionelle Zeiterfassung betreiben.

  • Erfassen

    Erfassen Sie Zeiten und Fehltage Ihrer Mitarbeiter, einfach und schnell.

     

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  • Planen

    Die Urlaubsplanung wird über Kalenderfunktionen zum Kinderspiel.

     

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  • Verwalten

    Vorgesetzte, Personalabteilung, Mitarbeiter. Alle behalten den Überblick.

     

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  • Auswerten

    Schnell und einfach Auswertungen ohne Nachrechnen aufrufen.

     

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Einfache, intuitive, günstige, professionelle, schlanke Anwendung

Webbasiert, geringe Systemvoraussetzungen

Buchungen online oder über Hardware-Terminal

Preismodelle:

Online Modell (Daten online auf unserem Server):

Legen Sie innerhalb kürzester Zeit los. Die Einrichtung erfolgt auf unserem Server.
-     bis 10 Mitarbeiter 40 Euro / Monat, mind 12 Monate, danach monatl. kündbar
-     bis 30 Mitarbeiter 70 Euro / Monat, mind 12 Monate, danach monatl. kündbar
-     bis 60 Mitarbeiter 90 Euro / Monat, mind 12 Monate, danach monatl. kündbar
- bis 100 Mitarbeiter 150 Euro / Monat, mind 12 Monate, danach monatl. kündbar
- ab 100 Mitarbeiter 200 Euro / Monat, mind 12 Monate, danach monatl. kündbar
Vorteil: keine Installation, Datenerstpflege durch uns, schneller Support, Updates direkt
Inhalt: Einrichtung, Einspielen der Daten, Datenvorlage und Einweisung, ausführliche Einleitung und Anleitung als PDF

Kauf Modell (Installation auf Ihrem Server für Ihr Intranet):
- 790 Euro einmalig, Mitarbeiter unlimitiert
Vorteil: keine weiteren Kosten, Keine Mitarbeiterbeschränkung
Inhalt: USB-Stick mit Installationsdaten, Anleitung und Einweisung per PDF, 14 Tage E-Mail Support ab Installation

Wie buchen Ihre Mitarbeiter:

Haben Ihre Mitarbeiter einen PC mit Zugang zum Internet können Sie direkt am PC Buchen, Anträge stelle und Informationen einsehen.

Sollte nicht jeder Mitarbeiter einen Zugang zu einem PC haben, stellen Sie kostengünstig einen PC mit Internetzugang in zentraler Lage zur Verfügung. Da es sich um eine Browser basierte Zeiterfassung handelt, sind die Anforderungen an den entsprechenden PC minimal. Meist ist so ein PC (vielleicht ein ausrangiertes Modell) bereits vorhanden.

Möchten Sie unsere Unterstützung in Fragen Hardware (vielleicht soll es ein Touch PC, der als zentrale Buchungsstation genutzt wird, sein), beraten wir Sie gerne oder liefern die Hardware zu angemessenen Preisen direkt mit.

Kaufbeispiele (für weitere mögliche Varianten beraten wir sie gerne):
Beispiel 1:
Sie haben nur wenige Mitarbeiter, alle können an einem internetfähigen PC arbeiten und Sie wollen keine großen Aufwände betreiben
.
Das online-Modell bis 10 Mitarbeiter kostet Sie nur 240,- Euro zzgl. MwSt. pro Halbjahr und Sie können sofort loslegen

Beispiel 2:
Ein hochwertiger Touch-Pannel-PC mit bereits 20 eingerichteten Mitarbeitern, direkt auf dem All-In-One-PC installiert.
Sie können den PC direkt aufstellen und mit der Zeiterfassung nach kurzer Einrichtung loslegen. 
Dabei handelt es sich nun um das Kauf Modell der Zeiterfassung mit zusätzlicher Hardware (All-In-One-PC) zum Einführungspreis von 999,- Euro zzgl. MwSt.

Provisionen bis zu 20% bei Vermittlung.

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Das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, als Gesetz für den Mindestlohn (MiLoG), trat zum 1. Januar 2015 in Kraft und sorgt jetzt für eine vom Gesetzgeber festgeschriebene Lohnuntergrenze i.H. von 8,50 EUR pro Stunde.

Gemäß §17 des MiLoG ist ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, zudem verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.

Aha – alles verstanden? Wenn nicht, dann einfach weiterlesen…

Für welche Arbeitnehmer müssen die Arbeitszeiten erfasst werden?

Die detaillierte Aufzeichnungspflicht gilt für:

  • Minijobber, d.h. für alle geringfügig Beschäftigten – egal ob geringfügig entlohnt (450 EUR) oder kurzfristig beschäftigt.
  • für alle Arbeitnehmer in Betrieben, die in einer sofortmeldepflichtigen Branche tätig sind. Das sind gem. 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft.

Wie ist die Arbeitszeit zu erfassen?

Mindestens jede Woche sind Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit abzüglich der Pausen zu dokumentieren. Es reicht nicht die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festzulegen!

Diese Aufzeichnungen müssen dann mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden, falls der Zoll sie überprüfen möchte. Gerechnet wird hier ab dem Aufzeichnungsdatum.

Ob man das handschriftlich, in einer Excel-Liste oder aber elektronisch mit einer entsprechenden Software macht ist egal.

Gibt es Ausnahmen oder Sonderregelungen für die Zeiterfassungspflicht?

Die detaillierte Aufzeichnungspflicht gilt NICHT für Minijobber in privaten Haushalten – hier besteht keine Aufzeichnungspflicht.

Weitere Ausnahmen und Erleichterungen sind in der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) geregelt. Danach müssen die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die mobil tätig sind und keine Vorgabe  zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) haben und sich diese selbst einteilen, nur die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit erfassen. Das gilt beispielsweise für Paketzusteller oder Mitarbeiter in der Personenbeförderung.

Außerdem nennt die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) Ausnahmen für die in §2a SchwarzArbG  genannten Wirtschaftszweige. Hier gilt: für Arbeitnehmer, die monatlich regelmäßig mehr als 2.956 EUR brutto verdienen, entfällt die Aufzeichnungspflicht. Diese Erleichterung greift jedoch nur, wenn der Arbeitgeber bezüglich dieser Arbeitnehmer seinen Pflichten nach §16 Abs. 2 ArbZG nachkommt. Das heißt: alles über acht Stunden pro Tag muss aufgezeichnet werden (s. §3 S. 1 ArbZG) und zusätzlich muss ein Verzeichnis der Arbeitnehmer angelegt werden, die in diese Verlängerung der Arbeitszeit eingewilligt haben. Auch diese Dokumente sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Und ganz ehrlich: spätestens hier lohnt sich die Nutzung einer entsprechenden Software wirklich. Ehe man Papier-Mehrarbeits-Anträge endlos zwischen Fachbereich, Personalabteilung und Betriebsrat hin und her schickt, lohnt sich vielleicht doch das Gespräch mit Fachberatern wie z.B. mindsquare, um eine passende Software-Lösung für die Beantragung von Mehrarbeit zu implementieren.

Was ist bei der Verwendung von Arbeitszeitkonten zu beachten?

Grundsätzlich sind Arbeitszeitkonten innerhalb von 12 Monaten auszugleichen. Ob man das durch bezahlten Freizeitausgleich oder durch Auszahlung der Überstunden macht ist unwichtig.

Diese Frist gilt für diejenigen Arbeitszeitkonten, bei denen die Mehrarbeit nicht durch Zahlung des Mindestlohns mit abgedeckt ist. Wenn also ein Arbeitnehmer inklusive seiner geleisteten Mehrarbeitsstunden in dem Monat immer noch die 8,50 EUR brutto je Zeitstunde erhält,  dann unterliegen diese Mehrarbeitsstunden nicht der 12-Monats-Regelung.

Außerdem dürfen die auf das Arbeitszeitkonto gebuchten Stunden nicht mehr als 50% der monatlich vereinbarten Arbeitszeit betragen. Vor allem bei Minijobbern, die stark unterschiedlich eingesetzt werden, muss man hier höllisch aufpassen!

 

  • individueller Login für Mitarbeiter und Vorgesetzte
  • Zeiterfassung und Urlaubsmanagement
  • Zulagenberechnung (optional)
  • Kommen, Gehen, Dienstgang und Pause, intuitiv und einfach buchen
  • intelligentes Buchen (z.B. wenn die letzte Buchung "Kommen" war, stehen nur Gehen, Pause und Dienstgang zur Auswahl)
  • Filter monatlich einstellbar
  • tägliche Anzeige der Buchungen, optisch ansprechend und übersichtlich
  • tägliche Informationen (z.B. 1. Buchung, letzte, Urlaubsstände etc ...)
  • persönlicher Monatskalender
  • Anträge nur an im Zeitmodell freigegebenen Tagen möglich
  • Zeitmodelle mit tägl. Sollzeit, Arbeitstagen(z.B. Mo,Di,Do,Fr), gültig ab Datum und Kernzeitbereich
  • übergangsloser Wechsel der Zeitmodelle möglich
  • Berechnungen vollautomatisch nach Zeitmodell
  • Anträge für Buchungen direkt täglich oder frei zu stellen
  • einfache, intuitive und übersichtliche Oberfläche
  • Anomalienliste für Anwesend bei soll null, soll unterschritten, zu spät, zu früh, unentschuldigt abwesend
  • automatische Pausenverrechnung nach AZG (30 Minuten nach 6 Stunden und weitere 15 nach 9 Stunden)
  • Anträge müssen vom Vorgesetzten genehmigt werden
  • vollautomatische Zuordnung und Verrechnung der Arbeitstage nach Zeitmodell
  • detaillierte monatliche Journale
  • Antragsliste mit Antragsstati
  • Antragsarchiv

Controll-Center für Vorgesetzte:

  • Mitarbeiteranträge zur Genehmigung
  • Mitarbeiteranträge Archiv
  • Mitarbeiter Anomalien pro Monat
  • Mitarbeiter Journale pro Monat mit Abrechnungs-Funktion
  • Gruppenkalender
  • Anwesenheitstableau mit Korrekturfunktion für Vorgesetzte
  • Abrechnungsliste aller Mitarbeiter pro Monat
  • Ampelfunktion individuell einstellbar
  • Korrekturen pro Mitarbeiter
  • Fehlgründe pro Mitarbeiter
  • individueller Datenexport als Schnittstelle zu z.B. Lohnprogrammen (Datev, Loga, SBS etc...) (optional, individuelle Anpassung)

Geld sparen

Sie können mit A-Timer bei nur 5 Mitarbeitern bereits 150,- bis 160,- Euro im  Monat sparen. Rechnen Sie selbst!

Hier zum Rechenbeispiel

Vorteile

  • Weniger Aufwand
  • Minutengenaue Berechnung
  • Kosten senken
  • Transparenz

Zwei Versionen

1. Die Online-Version befindet sich auf unserem Server.

2. Die USB-Version wird in Ihrem Netzwerk abgelegt.

Mehr Infos

Zeiterfassung Pflicht

Der Mindestlohn kommt 2015 auf alle Betriebe zu. Neben dem Stundenlohn von 8,50 € hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in die Mindestlohnregelungen aufgenommen. Ohne Dokumentation der Arbeitszeiten kann es zu empfindlichen Geldbußen kommen.

Mehr ...
  • TerminalA

    Buchungen per RFID-Chip oder Fingerprint

  • Terminal28b

    Display  individuell konfigurierbar

  • Terminal28c

    RFID-Version

  • Terminal43a

    Zwei Terminalvarianten

  • Terminal43b

    Datenübertragung per LAN, GPRS, USB

  • Terminal43c

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Kontaktdaten

Telefon: +49 152 042 41 910

E-Mail: mail[at]a-timer.de

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Die Daten aus den Terminals können per LAN, per Mobilfunk oder per USB an unser System gegeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die A-Timer Online oder USB-Version nutzen.

 

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